Empfehlen Sie uns weiter

Teilen Sie unsere Internetseite mit Ihren Freunden.

Abstehende Ohren

Abstehende Ohren, Segelohren, Ohrenkorrektur, Ohrläppchenrekonstruktion, Otopexie & Otoplastik

Abstehende Ohren sind eine geringfügige Fehlbildung des Menschen, die jedoch im Kindesalter nicht selten zu Hänseleien führt. Aus diesem Grund ist die operative Korrektur im Kindesalter eine Krankenkassenleistung. Hierbei ist es empfehlenswert, die Korrektur vor der Einschulung vornehmen zu lassen. Dennoch entscheiden sich auch immer wieder Erwachsene, eine Korrektur vornehmen zu lassen. Weitere Gründe für eine Ohrenkorrektur können die Übergröße, große Ohrläppchen oder andere Deformitäten sein.

Bei der Anlegeplastik wird je nach bestehender Deformität die Ohrmuschel verkleinert, ausgedünnt oder umgeformt. Die resultierende Narbe liegt in der hinteren Umschlagfalte und ist somit kaum zu entdecken.

Vergrößerte oder ausgerissene Ohrlöcher sind ebenso ein häufiger Anlass für korrektive Operationen am Ohr.
Je nach Operationsausmaß findet der Eingriff in örtlicher Betäubung oder Vollnarkose statt. Ein Klinikaufenthalt ist nicht erforderlich.

zurück zur Übersicht

Noch Fragen?

Sie haben Fragen zum Thema "Abstehende Ohren", oder möchten einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns an unter 0208-3099000, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Termin vereinbaren

InterPlast Germany e.V.

DGH – Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie

Deutsche Gesellschaft der plastischen, rekonstruktiven und ästhetischen Chirurgie

GAERID e.V.